Aktuelles

2.2.2005
Bitte beachten Sie: Seit Anfang 2005 werden die Vermittlungsakten von “pro infante” bei der Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Rheinland in Köln aufbewahrt. Dort können sie (gem. § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz) von Adoptiveltern und Adoptivkindern (ab dem 16. Lebensjahr) auf Antrag eingesehen werden.

Falls Sie interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit Markus Gross von der Zentralen Adoptionsstelle in Verbindung.

Markus Gross
Begeleitete Akteneinsicht
LVR-Fachbereich 42 – Kinder und Familie
Zentrale Adoptionsstelle
Siegburger Str. 223, 50679 Köln

Tel. 0221 809-4249
Fax 0221 8284-2647

markus.gross@lvr.de

https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/neu_zentrale_adoptionsstelle/zentraleadoptionsstelle_5.jsp


Nach unseren Informationen ist die Kölner Behörde in besonderen Fällen bereit, die Akte ihrem zuständigen Jugendamt zukommen zu lassen, damit sie dort eingesehen werden kann.

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22.08.2002
Nach langjährigen Bemühungen hat die Arbeit unserer “Initiative Adoptionsopfer” erste Früchte getragen: Zwischen dem 1.März und 31.Mai 2002 kamen von “pro infante” – vermittelt aus dem Heim der Mutter-Teresa-Schwestern in Delhi – drei indische Mädchen nach Deutschland. Den zukünftigen Adoptiveltern dieser Kinder wurde nun auch umgehend das Urteil des indischen Vormundschaftsgerichtes (Judgement) ausgehändigt.

So sehr dies zu begrüßen ist, bleibt festzuhalten: Immer noch leben in Deutschland hunderte von Adoptivkindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Laufe der letzten zwanzig Jahre durch “pro infante” aus Indien vermittelt wurden, ohne dass sie und ihre Adoptiveltern bis heute Einblick hätten nehmen können in dieses wichtigste Dokument (Judgement) des gesamten Adoptionsprozesses.

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