Indien

IndienWir haben im Laufe der letzten Jahre uns intensiv mit den gesetzlich vorgeschriebenen Wegen der Vormundschaftübertragung in Indien befasst. Wer über “pro infante” aus Indien adoptiert hat, sollte im Besitz folgender Papiere sein, bzw. versuchen, diese Papiere beim zuständigen Gericht in Indien anzufordern:

  1. Kindervorschlag (Child Study Report)
  2. Verfahrensantrag zur Vormundschaftsübertragung (Application for Appointment of Guardians)
  3. Bescheinigung über die Erlaubnis zur Auslandsadoption (Certificate of Clearance der Central Voluntary Adoption Resource Agency, CVARA)
  4. Nachforschungsbericht des Indischen Rats für Kindeswohlfart (Scrutiny Report des Indian Council for Child Welfare, I
  5. Eidesstattliche Erklärung als Beweismittel, ausgestellt von den Schwestern der Mutter Teresa vor Ergehen des Vormundschaftsbeschlusses (Affidavit by Way of Evidence der MOC)
  6. Vormundschaftsurteil des Gerichts (Judgment)
  7. Sicherheitserklärung nach dem Vormunds- und Mündelgesetz von 1890 (Surety Bond under Guardians & Wards Act: 1890)
  8. Bestallungsformular bzw. -urkunde (Form of Appointment)
  9. Zwei eidesstattliche Erklärungen, ausgestellt von den Schwestern der Mutter der Teresa nach ergangenem Vormundschaftsurteil (Affidavits der MOC)
  10. Indischer Reisepaß für das Kind

Wichtig: Normalerweise bekamen Eltern, die aus dem Heim der Mutter Teresa in Dehli adoptiert haben nur die Dokumente 1, 8, 9, 10; Wichtig zur Überprüfung des Verfahrensablaufs sind aber auch alle anderen Papiere – UNVERZICHTBAR ist vor allem das Judgment (6).

In einer Vereinbarung mit dem Landesjugendamt Rheinland vom 23.März 2001 hat pro infante zugestimmt, bei der Beschaffung fehlender Vormundschaftsunterlagen (insb. Judgment) behilflich zu sein.

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