Die Organisation “pro infante. action: kind in not e.V.” (Bahnstraße 68, 47906 Kempen) war seit 1981 als freier Träger in der Auslandsadoptionsvermittlung anerkannt. Sie hat in dieser Zeit mehr als 1800 Kinder vor allem aus Indien vermittelt. Wir maßen uns kein Urteil über die Qualität dieser Vermittlungstätigkeit insgesamt an, doch steht die Organisation seit Jahren in der Kritik, was die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) im Mai 2000 veranlasst hat, die zentrale Adoptionsstelle des LJA Rheinland zur Überprüfung der Tätigkeit von “pro infante” aufzufordern.
» Beschluß der BAGLJÄ vom 03.05.2000 in Halle
Da “pro infante” nicht bereit war, die von uns namhaft gemachten Schwachstellen in der eigenen Tätigkeit bzw. Fehler der Partnerorganisation zuzugeben, und dabei nicht davor zurückschreckt, die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit zu belügen, haben wir an der Eignung dieser Organisation zu einer verantwortlichen Adoptionsvermittlung erhebliche Zweifel.
Nachdem „pro infante“ im Zuge der seit Anfang 2002 geltenden neuen Adoptionsgesetzgebung ursprünglich einen Antrag auf “Weitergeltung der Berechtigung zur Adoptionsvermittlung” nach den Übergangsvorschriften des § 15 AdVermiG gestellt, diesen Antrag später aber wieder zurückgezogen hatte, musste der Verein – vergleichbar anderen Organisationen, die bisher nicht zur Adoptionsvermittlung berechtigt waren – einen völlig neuen Antrag auf Zulassung als “anerkannte Auslandsvermittlungsstelle” nach § 4 AdVermiG stellen. Dieser Antrag wurde der gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen in Mainz vorgelegt.
Das Kinderhilfswerk „terre des hommes“ hat sich in einer zusammenfassenden Stellungnahme: “Nicht vermittlungsfähig!” (PDF) ablehnend zu diesem Antrag geäußert.
2002 Hat das zuständige Landesjugendamt dem Antrag von pro infante auf Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle NICHT entsprochen.
2003 Letzte Adoptionsvermittlung von pro infante