2.2.2005
Seit Anfang 2005 werden die Vermittlungsakten von “pro infante” bei der Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Rheinland in Köln aufbewahrt. Dort können sie (gem. § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz) von Adoptiveltern und Adoptivkindern (ab dem 16. Lebensjahr) auf Antrag eingesehen werden.
Bei Fragen zur Herkunftssuche, nachgehender Begleitung und Akteneinsicht setzen Sie sich bitte mit Christoph Lomba von der Zentralen Adoptionsstelle in Verbindung.
Christoph Lomba
Begeleitete Akteneinsicht, Herkunftssuche
LVR-Fachbereich 42 – Kinder und Familie
Zentrale Adoptionsstelle
Siegburger Str. 223, 50679 Köln
Tel. 0221 809-4249
Fax 0221 8284-2647
christoph.lomba@lvr.de
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/neu_zentrale_adoptionsstelle/zentraleadoptionsstelle_5.jsp
Nach unseren Informationen ist die Kölner Behörde in besonderen Fällen bereit, die Akte ihrem zuständigen Jugendamt zukommen zu lassen, damit sie dort eingesehen werden kann.
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22.08.2002
Nach langjährigen Bemühungen hat die Arbeit unserer “Initiative Adoptionsopfer” erste Früchte getragen: Zwischen dem 1.März und 31.Mai 2002 kamen von “pro infante” – vermittelt aus dem Heim der Mutter-Teresa-Schwestern in Delhi – drei indische Mädchen nach Deutschland. Den zukünftigen Adoptiveltern dieser Kinder wurde nun auch umgehend das Urteil des indischen Vormundschaftsgerichtes (Judgement) ausgehändigt.
So sehr dies zu begrüßen ist, bleibt festzuhalten: Immer noch leben in Deutschland hunderte von Adoptivkindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Laufe der letzten zwanzig Jahre durch “pro infante” aus Indien vermittelt wurden, ohne dass sie und ihre Adoptiveltern bis heute Einblick hätten nehmen können in dieses wichtigste Dokument (Judgement) des gesamten Adoptionsprozesses.